
Die besondere Behandlung der Reverse Charge-Mehrwertsteuer bei der Überleitung in die BMD, kann nun auch auf die Erwerbssteuer und Bauleistung angewandt werden.
Die besondere Behandlung der Reverse Charge-Mehrwertsteuer bei der Überleitung in die BMD, kann nun auch auf die Erwerbssteuer und Bauleistung angewandt werden.