
Bisher wurde beim Abschluss von Zahlungsbelegen in der Zahlungserfassung IMMER die Eigenbelegnummer in die Zahlungsreferenz übergeben. Ab sofort wird bei AR- und AG-Belegen die Eigenbelegnummer, bei ER- und EG-Belegen die Fremdbelegnummer in die Zahlungsreferenz geschrieben, es sei denn der Benutzer hat vorher schon eine eigene Zahlungsreferenz definiert (diese wurde auch bisher schon vorgezogen).